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ANMELDUNG 
eine Zuweisung erfolgt auf Verordnung 
von Hausarzt oder Facharzt (HNO, Phoniater, 
Neurologe) 
Die Kosten werden nach ärztlicher 
Verordnung gemäss KLV (Art.10) als 
Leistung der Krankenkassen übernommen. 
Verordnung Logopädie 
 
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